Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Räumen des WÖLLHAF Konferenz- und Bankettcenters Köln Bonn, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sich mit ihnen ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem Auftragnehmer gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

3. Raumreservierungen sowie vereinbarte Leistungen werden durch die Unterschrift für beide Parteien bindend.

4. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

5. Im Stornierungsfall sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bereitstellungskosten/Raummieten und bestellten Verpflegungsleistungen zu zahlen. Stornierungsfristen:
• zwischen dem 14. und 8. Tag vor Veranstaltung: Berechnung von 100% der Bereitstellungskosten/Raummieten und 33% des entgangenen Speisenumsatzes
• zwischen dem 7. und 3. Tag vor Veranstaltung: Berechnung von 100% der Bereitstellungskosten/Raummieten und 66% des entgangenen Speisenumsatzes
• unter 72 Stunden vor Veranstaltung: Berechnung von 100% der Bereitstellungskosten/Raummieten und 80% des entgangenen Speisenumsatzes
Kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber stornierte Räume anderweitig vermieten, kann der Auftragnehmer evtl. entstandene Mehrkosten, die durch die Auftragskündigung entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Es verbleibt darüber hinaus jedoch das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens des Auftragnehmers.
Wurde die Verpflegungsleistung im Rahmen der o.g. Stornierungsfristen zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht konkret festgelegt, werden die o. g. Prozentsätze des entgangenen Speisenumsatzes mal Personenzahl zur Berechnung des entgangenen Speisenumsatzes zu Grunde gelegt. Durch den Auftragnehmer gebuchte Fremdleistungen (Technik, Personal o.ä.) sind vom Auftraggeber zu 100% zu zahlen.

6. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die garantierte Teilnehmeranzahl an einer Veranstaltung jeglicher Art spätestens 72 Stunden vor dem Durchführungstermin mitzuteilen – bei Veranstaltungen
ab 100 Personen 5 Arbeitstage vorher. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist die Basis der Abrechnung. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird bei der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt.
Überschreitungen bis maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden.

7. Der bestellte Raum muss zum vertraglich vermerkten Endzeitpunkt verlassen werden. Eventuelle Änderungen sind mit dem Auftragnehmer rechtzeitig abzuklären. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird das Bedienungspersonal im Nachweis abgerechnet.

8. Die Kosten für anfallende GEMA Gebühren oder sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer gegenüber für die Bezahlung von evtl. von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.

10. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber/Veranstalter. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial
muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll nach Ende der Veranstaltung wieder mitgenommen werden. Für Verlust
oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Auftraggeber.

11. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber / Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen, Gegenstände oder Leistungen von Dritten beschafft, handelt er im Rahmen und für Rechnung des Auftraggebers – dieser haftet für den ordnungsgemäßen Umgang dieser Einrichtungen und Gegenstände
und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

12. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Auftragnehmer unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nur abgeleitet werden, wenn diese Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

13. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind durch den Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

14. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, u.a.) behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftrag zu stornieren. Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Im Falle von Ereignissen mit Einfluss auf den Flugverkehr behält der mit dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag weiterhin seine Gültigkeit.

15. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum und ist ohne Abzug zahlbar. Das Verlangen einer Depositzahlung behält sich der Auftragnehmer vor.

16. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt mit aller Sorgfalt und es wird eine ungehinderte und sichere Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume und Flächen gewährleistet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Eine etwaige Reklamation des Auftraggebers hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Arbeitstagen nach Ende der Veranstaltung, schriftlich und mit Gründen versehen zu erfolgen. Wird die Reklamation vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt, kann der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht.

17. Es gilt der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Auftraggebers.

18. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Flughafen Köln Bonn. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

19. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Schriftform.

20. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich für betriebliche Zwecke, der jederzeit schriftlich widersprochen werden kann.


Stand der Information: 01/2021